Unsere Hilfsmittel waschen und pflegen besonders sanft.
Natürliche Fettlöser, z. B. aus Zitrusfrüchten, ersetzen gleichwertig synthetische Hilfsmittel. Sie tragen auch zum Schutz und zur Stabilisierung der Fasern bei.
Auch in Verbindung mit unserer modernen Ausrüstung helfen Sie, Wasser- und Energieverbrauch deutlich zu reduzieren.
Technik und Umwelt
Umweltschutz wird zunehmend zu einer ökonomischen Größe in der betrieblichen Praxis, deren Missachtung wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen kann. Das gilt auch für die Betriebe im Textilreinigungsgewerbe. Eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen, deren Einhaltung zwingend ist, hat dazu geführt, dass mit natürlichen Ressourcen schonender umgegangen wird. Zu den relevanten Gesetzeswerken gehören auf Bundesebene unter anderem das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Abfallgesetz, die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft und das Chemikaliengesetz. Hinzu kommen eine Vielzahl von Verordnungen auf Bundes- Länder- und kommunaler Ebene.
Für PER und zukünftig auch für KWL sind strenge Grenzwerte einzuhalten. Ursächlich hierfür war die 2. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (2. BImSchV). Hinzu kommt die nationale Durchführungsverordnung für die VOC-Richtlinie. Außerdem sind die Bestimmungen der neuen TA-Luft in der Textilreinigung einzuhalten.
Investitionen in umweltschonende Technologien können aber auch sehr viele Geld kosten. Die Betriebe des Textilreinigungsgewerbes haben in den 90 er Jahren massiv in neue und umweltschonende Technologien investiert. Die Investitionen in neue Technologien als Konsequenz aus der 2. BImschV beliefen sich auf mindestens € 60.000,- für kleinere Betriebe, weit mehr noch musste in größeren Betriebseinheiten investiert werden. Durch diese technische Innovationswelle und die strengen gesetzlichen Regelungen ist heute garantiert, dass Textilreinigungen und Wäschereien in hohem Maße umweltverträglich arbeiten. Über die gesetzlichen Regelungen hinaus, verstärkte das Gewerbe unter Federführung des DTV und seiner Landesverbände seine Umweltanstrengungen durch eine eigene Überwachungsgemeinschaft die eine freiwillige Selbstkontrolle der Betriebe durch externe Prüfer gewährleistet.
Zudem nimmt die Umweltproblematik in der Aus- und Weiterbildung den ihrer Wichtigkeit angemessenen Raum ein. Auch der DTV trägt dem Stellenwert des Umweltschutzes in Gesellschaft und Wirtschaftsleben Rechnung. Mit einem eigenen Umweltbeauftragten liefert er fachlichen Input bei Gesetzesinitiativen und bringt so die Interessen des Gewerbes ein. Andererseits informiert und berät der Verband die Mitgliedsunternehmen hinsichtlich aller für die Betriebe maßgeblichen, umweltrelevanten Entwicklungen und natürlich hinsichtlich der geltenden Vorschriften.
Quelle: Dachverband des deutschen Textilreinigungsgewerbes (www.dtv-bonn.de)